Versicherungen Information
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Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:
biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt bei betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung) Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt
Versicherungen sind in Deutschland teilweise Pflicht, teilweise aber auch einfach eine sinnvolle Ergänzung zu den Pflichtversicherungen, die man, sofern sie tatsächlich Vorteile für den Versicherungsnehmer bringen und zu dessen Ansprüchen und Bedürfnissen passen, ruhig in Anspruch nehmen sollte, um alle Risiken für sich und die eigene Familie abzudecken.
Jedoch sollte man sich vor Abschluss einer Versicherung erst einmal erkundigen, ob diese sich überhaupt lohnt und das abdeckt, was man tatsächlich abgedeckt haben möchte. Schließlich nützt eine teure Versicherung nichts, wenn man nicht davon ausgehen kann, dass der Versicherungsnehmer sie jemals würde in Anspruch nehmen müssen.
Bank und Bankprodukte
Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Je nach Typus beschäftigt sich eine Bank mit der Kreditvergabe, der Verwaltung von Spareinlagen, dem Handel und mit der Verwahrung von Wertpapieren oder – im Falle einer Universalbank – mit allem zusammen. In Deutschland ist ein Kreditinstitut in § 1 Kreditwesengesetz gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Die Gesamtheit aller Banken sowie die gesetzlichen Regelungen dazu bezeichnet man als Bankwesen.
Kredite
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Privatkredite und Bankkredite. Beim Privatkredit gibt eine Privatperson meist einer anderen Privatperson oder Firma einen Kredit, wobei im Gegensatz zum Bankkredit keine Geldschöpfung stattfindet. Beim Privatkredit verzichtet also die Kredit gebende Person auf das als Kredit gewährte Geld und kann als Entschädigung für den Liquiditätsverzicht und das eingegangene Risiko die Zahlung von Zinsen verlangen. Eine Bank, die Kredit gibt, schöpft durch die Kreditvergabe stets zusätzliches Geld und leistet demnach keinen Verzicht. Dennoch fordern Banken mit den gleichen Begründungen (Verzicht auf Liquidität, Risikoprämie) ebenfalls die Zahlung von Kreditzinsen, wobei das Ausfallrisiko/Insolvenzrisiko des Kreditnehmers für die Bank mit steigenden Kreditzinsen ebenfalls steigt. Auch bei der Barauszahlung eines Bankkredites erleidet eine Geschäftsbank i. d. R. keinen Liquiditätsverlust, da bei der Kreditvergabe entstehende Forderungen häufig notenbankfähig sind und bei der Zentralbank in Zentralbank- und Bargeld getauscht werden können.
Eine der häufigsten Formen von Krediten ist das Darlehen. Ein Darlehen ist die vertraglich gebundene Gebrauchsüberlassung von Geld oder Waren (Sachdarlehen) durch den Darlehensgeber (Dargeber) an den Darlehensnehmer durch Übereignung der Banknoten, Münzen oder Waren oder die Abtretung sonstiger Gegenstände. Meist wird zwischen den Parteien eine feste Tilgungsvereinbarung getroffen. In Ermangelung einer solchen wird die Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst Zinsen fällig, wenn das Darlehen durch eine der Parteien gekündigt wurde. Die Darlehensvaluta wird meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.
Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt (z. B. Dispositionskredite, Wertpapierkredite). Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet; dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.
Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditiv- und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigenen Kreditwürdigkeit Geld zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.